Allgemeine Nutzungsbedingungen für TALKMEISTER
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Stand: 08/2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung der webbasierten KI-Trainingsplattform TALKMEISTER (nachfolgend „Plattform") durch die jeweiligen Nutzer.
(2) TALKMEISTER wird von … als Anbieter und Plattformbetreiber betrieben.
(3) Der Zugang zur Plattform kann unmittelbar durch TALKMEISTER oder im Rahmen eines über einen autorisierten Vertriebspartner erworbenen Zugangs bereitgestellt werden.
(4) Vereinbarungen über Preise, Anzahl und Umfang der Lizenzen, Vertragslaufzeiten, Zahlungsbedingungen sowie gegebenenfalls zusätzliche Service- oder Trainingsleistungen werden gesondert mit dem jeweiligen Auftraggeber oder Vertriebspartner vereinbart und sind nicht Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen.
(5) Der einzelne Nutzer erhält ausschließlich ein persönliches Nutzungsrecht an der Plattform im Rahmen des für ihn bereitgestellten Zugangs.
(6) Für die Nutzung von TALKMEISTER gelten diese Nutzungsbedingungen. Mit der Nutzung der Plattform werden sie Bestandteil der Nutzungsvereinbarung.
§ 2 Zweck der Plattform
(1) TALKMEISTER ist eine KI-gestützte Trainingsplattform zur Verbesserung vertrieblicher Gesprächs- und Kommunikationsfähigkeiten.
(2) Die Plattform dient insbesondere der Simulation realistischer Gesprächssituationen sowie der individuellen Reflexion und Weiterentwicklung von Gesprächsführung, Fragetechnik, Argumentation, Bedarfsermittlung, Einwandbehandlung, Gesprächsstruktur und weiteren vertrieblichen Fähigkeiten.
(3) TALKMEISTER ist ein Trainings- und Entwicklungsinstrument. Die Plattform ist nicht als Instrument zur Überwachung oder systematischen Kontrolle von Mitarbeitern bestimmt.
(4) Die Plattform darf insbesondere nicht dazu zweckentfremdet werden, individuelle Trainingsinhalte oder Analyseergebnisse zur systematischen Leistungs- oder Verhaltenskontrolle von Beschäftigten einzusetzen.
(5) TALKMEISTER ist nicht dafür bestimmt, automatisierte Entscheidungen über Beschäftigte zu treffen oder Empfehlungen über Einstellungen, Beförderungen, Vergütung, Abmahnungen, Kündigungen oder andere arbeitsrechtliche Maßnahmen abzugeben.
(6) Eine Erkennung oder Ableitung von Emotionen oder Absichten eines Nutzers anhand biometrischer Merkmale seiner Stimme ist nicht Zweck von TALKMEISTER.
§ 3 Einsatz künstlicher Intelligenz
(1) Die auf TALKMEISTER angebotenen Gesprächssimulationen werden unter Einsatz künstlicher Intelligenz erzeugt und geführt. Der Nutzer kommuniziert innerhalb der entsprechenden Übungen mit KI-generierten Gesprächspartnern.
(2) Auch Auswertungen, Rückmeldungen, Trainingsimpulse und Verbesserungsvorschläge können ganz oder teilweise automatisiert durch KI-Systeme erstellt werden.
(3) Zur Bereitstellung realistischer Gesprächssimulationen und einer zeitgemäßen Trainingsqualität setzt TALKMEISTER leistungsfähige Technologien insbesondere aus den Bereichen künstliche Intelligenz, Sprachverarbeitung, Spracherkennung, Sprachsynthese und Cloud-Infrastruktur ein.
(4) TALKMEISTER kann zur technischen Bereitstellung der Plattform spezialisierte externe Technologie- und Infrastrukturdienstleister einsetzen. Im Rahmen einzelner Verarbeitungsvorgänge können hierbei auch Dienste außerhalb der Europäischen Union eingesetzt werden. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus den jeweils geltenden Datenschutzhinweisen und – soweit erforderlich – den zwischen den beteiligten Unternehmen geschlossenen Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung.
(5) TALKMEISTER ist berechtigt, eingesetzte Technologien und technische Dienstleister im Zuge der Weiterentwicklung der Plattform zu ändern, zu ergänzen oder zu ersetzen, sofern der wesentliche Funktionsumfang und der Trainingszweck der Plattform dadurch nicht unangemessen beeinträchtigt werden.
(6) Aufgrund des Einsatzes generativer künstlicher Intelligenz können Gesprächsverläufe, Antworten, Bewertungen und Auswertungen variieren. KI-generierte Inhalte können trotz sorgfältiger technischer Gestaltung unvollständig, ungenau oder im Einzelfall fehlerhaft sein.
§ 4 Persönlicher Zugang
(1) Der Zugang zur Plattform ist persönlich und ausschließlich für den jeweils vorgesehenen Nutzer bestimmt.
(2) Persönliche Zugangsdaten, Login-Links oder andere Authentifizierungsmöglichkeiten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an andere Personen weitergegeben werden.
(3) Eine gemeinschaftliche Nutzung eines persönlichen Nutzerkontos durch mehrere Personen („Account-Sharing") ist nicht gestattet.
(4) Der Nutzer hat angemessene Maßnahmen zu treffen, um einen unbefugten Zugriff auf seinen Zugang und das für die Anmeldung verwendete E-Mail-Konto zu verhindern.
(5) Besteht der Verdacht, dass ein Zugang von einer unberechtigten Person genutzt wurde oder Zugangsdaten kompromittiert wurden, ist TALKMEISTER unverzüglich zu informieren.
§ 5 Zulässige Trainingsnutzung und Eingaben
(1) Die Nutzung der Plattform ist ausschließlich im Rahmen des vorgesehenen Trainings- und Entwicklungszwecks gestattet.
(2) Bei Gesprächssimulationen sollen grundsätzlich fiktive Daten verwendet werden. Personenbezogene Daten realer Kunden, Interessenten oder sonstiger Dritter sowie vertrauliche Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse dürfen nicht eingegeben oder genannt werden, sofern die jeweilige Funktion nicht ausdrücklich für eine entsprechende Verarbeitung vorgesehen ist und die Verarbeitung rechtmäßig erfolgt.
(3) Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass von ihm eingegebene oder übermittelte Inhalte rechtmäßig verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen.
(4) Sprachliche Eingaben können für die Durchführung der jeweiligen Trainingsfunktion technisch verarbeitet, transkribiert und – soweit für die jeweilige Funktion vorgesehen – aufgezeichnet und analysiert werden. Einzelheiten hierzu werden in den Datenschutzhinweisen erläutert.
§ 6 Nutzungsrechte und Schutz der Plattform
(1) TALKMEISTER gewährt dem Nutzer für die Dauer seines berechtigten Zugangs ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht, die Plattform im vorgesehenen Umfang für eigene Trainingszwecke zu nutzen.
(2) Sämtliche Rechte an der Plattform, ihrer Software, Gestaltung, Benutzeroberfläche, Trainingslogik, Trainingskonzepten und sonstigen geschützten Bestandteilen verbleiben bei TALKMEISTER bzw. den jeweiligen Rechteinhabern.
(3) Ohne ausdrückliche Zustimmung von TALKMEISTER ist es insbesondere nicht gestattet: die Plattform oder wesentliche Bestandteile davon zu kopieren, zu vervielfältigen oder Dritten zugänglich zu machen; Schutzmechanismen oder Zugriffsbeschränkungen zu umgehen; automatisiert Inhalte oder Daten aus der Plattform auszulesen; interne Prompts, Systemanweisungen, Trainingslogiken oder andere nicht öffentlich zugängliche Funktionsbestandteile gezielt auszulesen oder zu extrahieren; Inhalte oder Funktionsweisen der Plattform systematisch zum Aufbau oder zur Nachbildung eines konkurrierenden Produktes zu verwenden; die Software zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder anderweitig technisch zu analysieren.
(4) Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere gesetzlich zulässige Handlungen zur Herstellung der Interoperabilität unabhängig geschaffener Computerprogramme, bleiben unberührt.
§ 7 Unzulässige Nutzung
(1) Die Plattform darf nicht für rechtswidrige, missbräuchliche oder den vorgesehenen Trainingszweck erheblich überschreitende Zwecke verwendet werden.
(2) Unzulässig sind insbesondere: die Nutzung zur Mitarbeiterüberwachung entgegen § 2; die Erzeugung oder Verbreitung rechtswidriger Inhalte; gezielte Versuche, technische Schutzmaßnahmen zu umgehen; Manipulationsversuche zur Offenlegung interner Systemanweisungen oder vertraulicher Informationen; Angriffe auf die Plattform oder verbundene Systeme; automatisierte Massenzugriffe ohne vorherige Zustimmung; eine Nutzung, die Rechte anderer Personen oder Unternehmen verletzt.
(3) Die bloße Verwendung anspruchsvoller, kritischer oder ungewöhnlicher Gesprächssituationen innerhalb eines ernsthaften Trainingszwecks stellt keine missbräuchliche Nutzung dar.
§ 8 Maßnahmen bei missbräuchlicher Nutzung
(1) Bei konkreten Anhaltspunkten für eine rechtswidrige, sicherheitsgefährdende oder erheblich vertragswidrige Nutzung kann TALKMEISTER geeignete Maßnahmen zum Schutz der Plattform, anderer Nutzer und beteiligter Systeme treffen.
(2) Hierzu kann insbesondere eine vorübergehende Sperrung des betroffenen Zugangs gehören.
(3) Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann der Zugang dauerhaft gesperrt werden, soweit dies unter Berücksichtigung der Schwere des Verstoßes und der Interessen der Beteiligten angemessen ist.
(4) Soweit keine unmittelbaren Sicherheitsinteressen oder sonstigen wichtigen Gründe entgegenstehen, wird der betroffene Nutzer bzw. Auftraggeber über eine Sperrung informiert.
§ 9 Verfügbarkeit und technische Weiterentwicklung
(1) TALKMEISTER ist bestrebt, eine hohe Verfügbarkeit und zuverlässige Funktionsfähigkeit der Plattform sicherzustellen.
(2) Eine jederzeitige und vollständig unterbrechungsfreie Verfügbarkeit kann jedoch nicht gewährleistet werden, sofern nicht im jeweiligen Vertragsverhältnis ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(3) Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere aufgrund von Wartungsarbeiten, Updates, technischen Störungen, Störungen externer Infrastruktur, Telekommunikations- oder Internetverbindungen oder aufgrund anderer Ereignisse auftreten, die außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs von TALKMEISTER liegen.
(4) Geplante Wartungsarbeiten, die die Nutzung der Plattform wesentlich beeinträchtigen, werden nach Möglichkeit so durchgeführt, dass die Beeinträchtigung möglichst gering bleibt.
(5) TALKMEISTER darf die Plattform technisch weiterentwickeln, Funktionen verbessern, Benutzeroberflächen anpassen sowie technisch veraltete Komponenten ersetzen, sofern der wesentliche Trainingszweck und die vertraglich vereinbarten Kernfunktionen dadurch nicht unangemessen beeinträchtigt werden.
§ 10 KI-Auswertungen und Trainingserfolg
(1) Die durch TALKMEISTER bereitgestellten Auswertungen, Bewertungen, Gesprächsanalysen und Verbesserungsvorschläge dienen ausschließlich der persönlichen Weiterbildung und Trainingsunterstützung.
(2) Sie stellen keine verbindlichen Handlungsanweisungen dar. Der Nutzer entscheidet eigenverantwortlich, ob und in welcher Form er Trainingsimpulse in realen Gesprächssituationen einsetzt.
(3) TALKMEISTER schuldet keinen bestimmten persönlichen, vertrieblichen oder wirtschaftlichen Erfolg.
(4) Insbesondere kann keine Garantie dafür übernommen werden, dass durch die Nutzung der Plattform bestimmte Verkaufszahlen, Abschlussquoten, Umsätze, Termine oder sonstige geschäftliche Ergebnisse erreicht werden.
(5) Die Qualität und der Nutzen des Trainings hängen unter anderem vom Trainingsumfang, den gewählten Übungen, den Eingaben des Nutzers und der individuellen Umsetzung der Trainingsinhalte ab.
§ 11 Haftung
(1) TALKMEISTER haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Ebenfalls unberührt bleibt eine Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften sowie aufgrund ausdrücklich übernommener Garantien.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet TALKMEISTER nur für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Nutzung der Plattform überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(4) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(5) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von TALKMEISTER.
§ 12 Dauer und Beendigung des Zugangs
(1) Das Nutzungsrecht besteht nur für die Dauer, für die dem jeweiligen Nutzer ein berechtigter Zugang zu TALKMEISTER zur Verfügung gestellt wird.
(2) Endet die zugrunde liegende Lizenz, wird die betreffende Lizenz vom Auftraggeber nicht weiter bereitgestellt oder wird der Nutzer vom Auftraggeber aus der Nutzung herausgenommen, kann der persönliche Zugang des Nutzers beendet werden.
(3) Ein eigenständiger Anspruch des einzelnen Nutzers auf Fortführung einer vom Auftraggeber bereitgestellten Lizenz besteht nicht.
(4) Gesetzliche Rechte sowie abweichende Vereinbarungen zwischen TALKMEISTER, Auftraggebern oder Vertriebspartnern bleiben hiervon unberührt.
§ 13 Änderungen dieser Nutzungsbedingungen
(1) TALKMEISTER kann diese Nutzungsbedingungen anpassen, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht. Ein solcher Grund kann insbesondere in Änderungen gesetzlicher Anforderungen, technischer Entwicklungen, Sicherheitsanforderungen oder einer Weiterentwicklung der Plattform liegen.
(2) Änderungen dürfen das Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung sowie wesentliche Rechte der Nutzer oder Auftraggeber nicht unangemessen beeinträchtigen.
(3) Über wesentliche Änderungen werden betroffene Nutzer bzw. Auftraggeber in geeigneter Weise informiert.
(4) Soweit eine Änderung nach den gesetzlichen Vorschriften der ausdrücklichen Zustimmung des Vertragspartners bedarf, wird TALKMEISTER diese Zustimmung einholen.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Individuelle Vereinbarungen und die mit dem jeweiligen Auftraggeber oder Vertriebspartner getroffenen kommerziellen Vereinbarungen haben im jeweiligen Anwendungsbereich Vorrang vor diesen allgemeinen Nutzungsbedingungen.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
(3) Ergänzend gilt deutsches Recht, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.